Impressum / AGB

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Verantwortlich für den Inhalt:

Artemide Illuminazione SA

Zentrale und Showroom

Bärengasse 16
8001 Zürich

Tel.: (+41) 043 / 268 27 27
Fax: (+41) 043 / 268 27 28
E-Mail: info@artemide.ch

Geschäftsführer: Prof. Ing. Ernesto Gismondi / Dipl.-Ing. Steffen Salinger
Steuer-Nr.: 381 826

Layout, Umsetzung, Gestaltung und Programmierung:

JANUS DIE WERBEMANUFAKTUR
Scheerer & Rohrmann GmbH
Krügerstraße 5
D-68219 Mannheim

Tel.: (+49) (06 21) 7 70 95 - 0
Fax: (+49) (06 21) 7 70 95 - 55
Mail: janus@janus-wa.de
Web: www.janus-wa.de

Allgemeine Verkaufsbedingungen ("AVB")

1. Vorbemerkungen

Die Artemide Illuminazione SA, Bärengasse 16, 8001 Zürich, Schweiz ("Artemide") verkauft Leuchten und verwandte Produkte ("Produkte"), welche unter anderem durch die Artemide Gruppe hergestellt werden. Der Vertragspartner, welcher ein Wiederverkäufer oder Endabnehmer ist, bestellt bei Artemide von Zeit zu Zeit Produkte. Auf diese zwischen Artemide und dem Vertragspartner abgeschlossenen Kaufverträge finden diese AVB Anwendung.

Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AVB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Offerten und Preise

Die in den Katalogen und in den Preislisten aufgeführten Preise von Artemide verstehen sich, sofern nichts anderes angegeben wird, exklusive MwSt., Transportkosten und Kosten von Leuchtmitteln. Artemide behält sich jederzeit das Recht vor, diese Preise anzupassen. Wird eine durch Artemide dem Vertragspartner unterbreitete Offerte nicht sogleich angenommen, so ist Artemide nicht weiter an die Offerte gebunden, sofern die Parteien vorgängig keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben. Die von Artemide in der Artemide-Bestätigung angegebenen Preise sind verbindlich. Sämtliche Preise verstehen sich netto und ohne jeglichen Abzug, sofern die Parteien vorgängig nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

3. Änderungen an den Produkten

Artemide behält sich das Recht vor, jederzeit technische und formelle Änderungen an allen in ihrer Verkaufs-dokumentation präsentierten und beschriebenen Produkten vorzunehmen.

4. Bestellung und Bestätigung

Die Produkte werden vom Vertragspartner bei Artemide aufgrund von Einzelbestellungen schriftlich oder mündlich geordert. Mit der Erteilung einer Bestellung an Artemide anerkennt der Vertragspartner die Anwendbarkeit der vorliegenden AVB.

Eine solche Bestellung gilt von Artemide nur dann als akzeptiert, wenn Artemide die Bestellung mittels schriftlicher Bestätigung annimmt ("Artemide-Bestätigung"). Allfällige Abweichungen der Artemide-Bestätigung von der Bestellung sind vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen seit Zugang der Artemide-Bestätigung, zu beanstanden. Bei unterlassener oder verspäteter Beanstandung gelten die in der Artemide-Bestätigung enthaltenen Bedingungen als vom Vertragspartner angenommen.

Nach Abgabe der Artemide-Bestätigung ist eine Aufhebung und/oder Änderung des Auftrags nur nach schriftlicher Zustimmung von Artemide und entsprechender Belastung der bereits entstandenen Kosten beim Vertragspartner möglich.

Nach Abgabe der Artemide-Bestätigung ist eine Aufhebung und/oder Änderung des Auftrags nur nach schriftlicher Zustimmung von Artemide und entsprechender Belastung der bereits entstandenen Kosten beim Vertragspartner möglich.

5. Lieferung der Produkte
5.1 Verpackung und Transport

Die Lieferung der Produkte erfolgt am in der Artemide-Bestätigung angegebenen Lieferort ("Lieferort").

Artemide ist für die jeweilige sachgerechte Verpackung der Produkte verantwortlich und trägt die entsprechenden Kosten. Artemide trägt ferner die Transportkosten bis zum Lieferort, Zölle, Gebühren und dergleichen. Für Produkte-lieferungen bis zu einem Nettopreis von CHF 600.- werden dem Vertragspartner jedoch pauschal CHF 30.- Transportkosten verrechnet. Der Vertragspartner trägt zudem in jedem Fall alle Kosten für Sonderspeditionen wie solche per Flugzeug, Expresslieferungen oder Overnight-Kurier.

5.2 Lieferung / Lieferverzug

Artemide bemüht sich um Einhaltung der in der Artemide-Bestätigung angegebenen Liefertermine. Liefer-verzögerungen berechtigen den Vertragspartner jedoch nicht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz zu verlangen oder irgendwelche Abzüge vorzunehmen, dies ungeachtet der Vermutung von Art. 190 des Schweizerischen Obligationenrechts ("OR"). Es sei denn, die Vertragsparteien haben gesondert und schriftlich einen Fixtermin vereinbart.

5.3 Force Majeur

Artemide hat für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem ausserhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund, wie z.B. Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, terroristische Ereignisse, Beschlagnahme, Exportverbot, Streik, Embargo oder sonstige behördliche Massnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauches, Defekte am Rohmaterial und/oder Betriebshindernisse beruht. Der Hinderungsgrund und dessen Wegfall sind dem Vertragspartner ohne Verzug schriftlich mitzuteilen.

5.4 Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen mit Abgabe am Lieferort von Artemide auf den Vertragspartner über. Artemide lässt dem Vertragspartner alle Dokumente zukommen, damit dieser an den Produkten Besitz erlangen kann. Eventuelle Transportschäden oder Verluste müssen dem Spediteur / Frachtführer unmittelbar nach der Lieferung mitgeteilt werden, damit dieser ein entsprechendes Protokoll der eventuellen Schäden und/oder Reklamationen verfassen kann.

6. Kaufpreiszahlung
6.1 Fakturierung

Die Fakturierung erfolgt bei Lieferung oder spätestens innerhalb 30 Tage ab dem Tag der Lieferverfügbarkeit der Produkte.

Artemide hat jederzeit das Recht, stattdessen wie folgt zu fakturieren: (1) bei der Bestellung: 30%; (2) bei der Lieferverfügbarkeit der Produkte: 30%; (3) bei der Lieferung oder spätestens innerhalb 30 Tage ab dem Tag der Lieferverfügbarkeit der Produkte: 30%; (4) bei der Endfakturierung oder spätestens innerhalb 60 Tage ab dem Tag der Lieferverfügbarkeit der Produkte: 10%.

6.2 Bezahlung

Die Rechnungen von Artemide sind innerhalb von dreissig (30) Tagen seit Erhalt der Rechnung durch den Vertragspartner ohne Abzüge oder Verrechnung zu bezahlen. Nach Ablauf der dreissig (30) Tage ist der Vertragspartner ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Verzugszins zusätzlich in Rechnung gestellt. Mahn- und Inkassogebühren gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner gerät auch in den folgenden Fällen in Verzug: (i) nicht-unerlässliche Teile werden mangelhaft geliefert, (ii) weitere Arbeiten sind notwendig, wobei das gelieferte Produkt bereits gebraucht werden kann und (iii) der Vertragspartner verweigert oder verzögert die An-nahme.

7. Muster

Ausnahmsweise und nur infolge einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien wird Artemide dem Vertragspartner Leuchtenmuster aus dem Lagerbestand für eine Dauer von maximal drei (3) Wochen zur Verfügung stellen. Falls der Vertragspartner die Leuchtenmuster nicht innerhalb der vereinbarten Frist an Artemide zurückgibt, so gelten diese Produkte als gekauft und werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Für die Rückgabe von Produkten gelten die Bestimmungen von Ziffer 8 über die Produkterückgabe.

8. Produktrückgabe

Mit Ausnahme des unter Ziffer 7 vorgesehenen Falles der Muster hat der Vertragspartner kein Recht auf Produkterückgabe. Produkterückgaben werden aus-schliesslich nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien akzeptiert. Falls die Parteien eine Produkterückgabe vereinbart haben, so ist der Vertragspartner verpflichtet, die Produkte per Post mit Abschrift des Lieferscheins und Abschrift der Proforma-Rechnung an die auf dem Lieferschein angegebene Adresse zurück zu senden.

Falls es sich um Produkte in Produktion handelt, so wird Artemide dem Vertragspartner die Produkte zu maximal 70% anrechnen. Falls es sich um überholte Produkte handelt, so findet keine Anrechnung statt. Der Vertragspartner ist sodann verpflichtet, die Produkte frachtfrei an Artemide zu liefern.

Sämtliche Kosten, welche sich wegen einem Mangel am Befestigungsmaterial, der Originalverpackung, verschie-denem Zubehör und/oder eventuellen Nacharbeiten an den Produkten ergeben, werden dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung gestellt.

Allfällige Gutschriften wegen Produkterückgaben werden dem Vertragspartner nicht zurückerstattet, sondern von zukünftigen Rechnungen nach weiteren Einkäufen abgezogen. Von folgenden Produkten wird Artemide keine Produkterückgabe akzeptieren: Sonderanfertigungen, ge-änderte Produkte, Einzelteile und Leuchtmittel sowie nach Mass hergestellte Produkte.

9. Eigentumsvorbehalt/Versicherung

Bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte, verbleiben diese im Eigentum der Artemide. Der Vertragspartner ermächtigt Artemide, an den gelieferten Produkten durch entsprechende Eintragung in das Eigentums-vorbehaltsregister, einen Eigentumsvorbehalt zu begründen. Der Vertragspartner ist zudem verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um das Eigentum von Artemide zu schützen und zu wahren. Bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte muss der Vertragspartner die Produkte auf seine Kosten aufbewahren und diese gegen Diebstahl, Bruch, Brand, durch Wasser verursachte Schäden und sonstige Risiken versichert halten.

10. Pläne und technische Dokumentation

Mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung verstehen sich Prospekte und Kataloge als nicht rechtsverbindlich. In der technischen Dokumentation enthaltene Angaben sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich und für jeden einzelnen konkreten Fall ausdrücklich vereinbart sind. Sämtliche Immaterialgüterrechte und sonstigen Rechte der Parteien hinsichtlich der Pläne und der technischen Dokumentation, die der anderen Partei überreicht werden, bleiben vorbehalten. Die Partei, die diese Pläne und/oder technische Dokumentation erhält, anerkennt ausdrücklich, dass diese Rechte sowie die Pläne und die technische Dokumentation im Eigentum der anderen Partei stehen und verpflichtet sich, diese Rechte, Pläne und/oder technische Dokumentation weder ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben noch diese Rechte, Pläne und/oder technische Dokumentation ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers für andere oder eigene Zwecke zu gebrauchen.

11. Rechtsgewährleistung

Artemide übernimmt die Rechtsgewährleistung gemäss den anwendbaren Bestimmungen des OR.

12. Sachgewährleistung

Artemide gewährleistet dem Vertragspartner die Mängelfreiheit der Produkte im Sinne von Art. 197 OR. Für vom Vertragspartner im Rahmen der Bestellung festgelegte Eigenschaften des Produktes haftet Artemide nur, wenn Artemide jene in der Artemide-Bestätigung aufführt und bestätigt.

  • a) Prüfungsobliegenheit / Mängelrüge
    Unmittelbar nach Erhalt der Produkte muss der Vertragspartner die Beschaffenheit der Produkte überprüfen und Artemide unverzüglich und schriftlich allfällige Mängel mitteilen, auf jeden Fall vor jeglichem Eingriff an den Produkten. Erhält Artemide nicht innerhalb von acht (8) Arbeitstagen seit Lieferung eine detaillierte Mängelmeldung, gilt die Produktelieferung als genehmigt.
    Ergeben sich später Mängel sind diese vom Vertragspartner gegenüber Artemide unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.
    Mangels ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung seitens Artemide darf das gelieferte Produkt auf keinen Fall auf Kosten der Artemide repariert oder geändert werden.
  • b) Verjährungsfristen
    Sachgewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten seit Lieferung des Produktes an den Vertragspartner. Für (i) elektronische Teile, wie Vorschaltgeräte, Transformatoren, Noteinheiten, Anzünder usw., sowie (ii) verschleissausgesetzte Teile, wie Lampen, Starter usw. gelten hingegen die Garantiefristen des jeweiligen Herstellers. Sachgewährleistungsansprüche betreffend reparierte Produkte verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten seit Lieferung des reparierten Produktes an den Vertragspartner.
  • c) Wahlrecht der Artemide
    Im Falle eines Gewährleistungsanspruches seitens des Vertragspartners, hat Artemide die freie Wahl, ein fehlerhaftes Produkt entweder zu reparieren oder aber durch ein der Gattung nach identisches Produkt zu ersetzen. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, den Kauf eines Produkts mittels Wandelung rückgängig zu machen, oder eine Kaufpreisminderung zu verlangen.
  • d) Ausschluss der Garantie für Defekte
    Die von Artemide geleistete Garantie erstreckt sich insbesondere nicht auf (i) unbedeutende Unterschiede der Produkte hinsichtlich Masse, Farben oder Design im Vergleich zu Fotographien, Mustern oder Verkaufsdokumentation der Produkte, (ii) falsch behandelte, beschädigte oder nicht anleitungsgemäss installierte Produkte, und (iii) von Dritten verursachte Schäden durch Gebrauch von Gewalt, am Gegenstand vorgenommene Änderungen, Reparaturen oder falsche Wartung.
  • e) Weitere Ansprüche
    Mit Ausnahme der in Ziffer 12c) hiervor ausdrücklich erwähnten Ansprüche sind weitere Ansprüche des Vertragspartners, unabhängig aus welchem Grund sie erhoben werden, ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen sind sämtliche Schadenersatzansprüche (einschliesslich direkte und indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsunter-brechungen usw.) sowie Ansprüche zur Auflösung des Vertrages.
13. Allgemeine Bedingungen des Vertragspartners

Im Fall von Konflikten zwischen diesen AVB und den allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Vertragspartners gehen in jedem Fall die Bestimmungen der vorliegenden AVB vor.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese AVB und die zwischen den Parteien gestützt darauf abgeschlossenen Verträge, einschliesslich der Frage über deren Zustandekommen und Gültigkeit unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht) und des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AVB und den von den Parteien gestützt darauf abgeschlossenen Verträgen, einschliesslich über die Frage deren Zustandekommen und Gültigkeit ist Zürich 1 (Schweiz). Vorliegende AVB sind zweisprachig (deutsch, französisch) abgefasst. Im Falle von sprachlichen oder inhaltlichen Unterschieden ist die deutsche Version massgebend.